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   BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80   

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BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80 (https://dejure.org/1982,583)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1982 - 6 P 36.80 (https://dejure.org/1982,583)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1982 - 6 P 36.80 (https://dejure.org/1982,583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschwerdeverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Betriebskrankenkasse einer Bundesverwaltung - Bildung von Personalvertretungen - Bundesverwaltungskasse - Zuständigkeitsbereich der Verwaltung - Beteiligungslücke - Bildung und Zuständigkeit der Personalvertretung einer Betriebskrankenkasse - Aufspaltung der Dienstherrn- ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 08.10.1980 - 6 P 16.79

    Vorstand eines Sozialversicherungsträgers - Ersatzkasse -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Letztere scheiden für die Anwendung des Personalvertretungsrechts schon deshalb aus, weil sie keine Beschäftigten im Sinne des § 4 Abs. 1 BPersVG haben (s. BVerwGE 61, 51 [55]).

    Der Zweck dieser Vorschrift besteht, wie der Senat in BVerwGE 61, 51 (54) ausgeführt hat, darin, den bisher für den Personalrat nur über den Geschäftsführer erreichbaren Vorstand eines Sozialversicherungsträgers unmittelbar dem Personalrat als Dienststellenleiter partnerschaftlich gegenüberzustellen, wenn er beteiligungspflichtige Angelegenheiten regelt.

    Der Antragsteller besitzt nach den vorangegangenen Ausführungen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, soweit der Vorstand oder der Geschäftsführer der Betriebskrankenkasse, die jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dienststellenleiter der Hauptverwaltung sind (s. BVerwGE 61, 51), regelungsbefugt sind.

  • BVerwG, 30.10.1970 - VI C 77.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Dieser mutmaßliche Wille ist den gesamten Umständen zu entnehmen (Urteil des Senats vom 30. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 77.67 - [DÖD 1971, 59 - nur Leitsatz -]).
  • BVerwG, 09.11.1960 - VI C 243.57

    Zulässigkeit der Anrechnung sogenannter Ostrenten auf die nach Bundesbeamtenrecht

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Es liegt daher nicht eine "rechtspolitische", sondern eine "echte" Gesetzeslücke vor, die der Richter schließen darf (BVerwGE 11, 222 [228]; 11, 263 [264]; 45, 85 [88]; BVerfGE 48, 246 [256]).
  • BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58

    Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Es liegt daher nicht eine "rechtspolitische", sondern eine "echte" Gesetzeslücke vor, die der Richter schließen darf (BVerwGE 11, 222 [228]; 11, 263 [264]; 45, 85 [88]; BVerfGE 48, 246 [256]).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Es liegt daher nicht eine "rechtspolitische", sondern eine "echte" Gesetzeslücke vor, die der Richter schließen darf (BVerwGE 11, 222 [228]; 11, 263 [264]; 45, 85 [88]; BVerfGE 48, 246 [256]).
  • BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72

    Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung eines

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Es liegt daher nicht eine "rechtspolitische", sondern eine "echte" Gesetzeslücke vor, die der Richter schließen darf (BVerwGE 11, 222 [228]; 11, 263 [264]; 45, 85 [88]; BVerfGE 48, 246 [256]).
  • BVerwG, 18.03.1961 - Gr. Sen. 4.60

    Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Die analoge Anwendung ist nur gerechtfertigt, wenn eine Übereinstimmung in den für die rechtliche Beurteilung wesentlichen Merkmalen besteht (BVerwGE 12, 119 [122, 123]).
  • BGH, 18.09.1958 - II ZR 332/56

    Ausschluß aus einem Verband

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Es bedarf keiner Entscheidung darüber, ob und inwieweit eine in der Rechtsbeschwerdeinstanz ebenso wie im Revisionsrechtszug grundsätzlich unzulässige Antragsänderung vorliegt (s. hierzu BGHZ 28, 131 [136 f.]; BAGE 4, 149 [152]; 18, 8 [11]).
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 384/54

    Sparkassenangestellter - Dienstvertrag - Schuldhafte Verletzung -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Es bedarf keiner Entscheidung darüber, ob und inwieweit eine in der Rechtsbeschwerdeinstanz ebenso wie im Revisionsrechtszug grundsätzlich unzulässige Antragsänderung vorliegt (s. hierzu BGHZ 28, 131 [136 f.]; BAGE 4, 149 [152]; 18, 8 [11]).
  • BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80
    Für die Frage der Dienststellenzugehörigkeit eines Beschäftigten kommt es auf das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis und nicht auf die durch Ernennung oder Arbeitsvertrag begründete rechtliche Beziehung an (s. BVerwGE 7, 331).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67

    Grundrechtsschutz des Personalrats

  • BVerwG, 14.04.1961 - VII P 4.60

    Bestimmung des zuständigen Personalrats hinsichtlich der Kündigung eines bei

  • BVerwG, 14.04.1961 - VII P 8.60

    Auslegung des § 74 Abs. 1 Personalvertretungsgesetz (PersVG) - Bestehen einer

  • BVerwG, 13.06.1969 - VII P 15.68

    Zuweisungen von Wohnungen durch die Bundesbahndirektionen - Anspruch auf Wahl in

  • BAG, 02.12.1965 - 2 AZR 91/65

    Befristung - Unkündbarkeit

  • Drs-Bund, 03.11.1975 - BT-Drs 7/4244
  • BVerwG, 24.11.1961 - VII P 10.59

    Ausgestaltung des Rechts eines Hauptpersonalrats zur Bearbeitung von Beschwerden

  • BVerwG, 21.10.1986 - 9 C 28.85

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Rechtsmißbrauch - Provokation der Verfolgung

    Die Annahme einer solchen - notwendigerweise durch Auslegung zu ermittelnden - Ausnahme hätte jedoch zur Voraussetzung, daß das Schweigen des Asylverfahrensgesetzes zu den tatbestandlichen Merkmalen und den Rechtsfolgen einer "mißbräuchlichen" Asylantragstellung als "echte" und deshalb im Wege der richterlichen Auslegung zulässigerweise schließbare Gesetzeslücke angesehen werden könnte (vgl. dazu Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - Buchholz 238.3 A § 6 BPersVG Nr. 5 S. 8 unter Hinweis auf BVerwGE 45, 85 [BVerwG 14.03.1974 - II C 33/72] sowie BVerwGE 57, 183 [BVerwG 13.12.1978 - 6 C 46/78]).

    Das gilt noch um so mehr, als es für eine richterliche Lückenausfüllung hier auch an der weiter dafür erforderlichen Voraussetzung fehlen würde, daß der Richter aufgrund der gesamten Umstände und des übrigen Regelungszusammenhangs feststellen kann, welche Regelung der Gesetzgeber getroffen haben würde, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - a.a.O. und die dort angeführten weiteren Nachweise).

  • BVerwG, 19.04.1988 - 6 PB 1.88

    Rechtsmittel

    Für beides beruft sich das Beschwerdegericht auf den Beschluß des Senatsvom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - (PersV 1983, 65).

    Die von der Beschwerde erhobene Rüge, der angegriffene Beschluß weiche von dem Beschluß des Senatsvom 13. August 1986 - BVerwG 6 P 7.85 - (NVwZ 1987, 807 = DVBl. 1987, 414 = ZBR 1987 54) ab, weil er von einem anderen als dem dort erläuterten Dienststellenbegriff ausgehe und deswegen zu dem Ergebnis Belange, die Hauptverwaltung und die Bezirksstellen der Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums bildeten eine Dienststelle im Personalvertretungsrechtlichen Sinne, scheitert daran, daß der Senat selbst in seinem - insoweit vom Beschwerdegericht zitierten - Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - (a.a.O.) dargelegt hat, jedenfalls die Hauptverwaltung der Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums sei eine Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinne.

    Ob die Bezirksstellen der Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums selbständige Dienststellen sind oder zusammen mit der Hauptverwaltung eine Dienststelle bilden, hat der Senatim Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - demgegenüber ausdrücklich offengelassen.

    Auch die Rüge, das Beschwerdegericht habe den Beschluß des Senatsvom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - insofern fehlinterpretiert, als es seine Entscheidung unter anderem darauf gestützt habe, das Bundesverwaltungsgericht habe in jener Entscheidung ein Doppelwahlrecht zu zwei Personalvertretungen ausgeschlossen, greift nicht durch.

  • BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88

    Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn

    Nur wenn er - in den Grenzen der für die öffentliche Verwaltung allgemein bestehenden Weisungsgebundenheit - bei den für eine Beteiligung der Personalvertretung in Betracht kommenden organisatorischen, personellen und sozialen Angelegenheiten einen eigenen Entscheidungs- und Handlungsspielraum hat, kann er dem Personalrat als verantwortlicher Partner gegenübertreten und kann dieser eigenständige Gespräche und Verhandlungen mit ihm führen (vgl. Beschluß vom 13. August 1986 - BVerwG 6 P 7.85 - ; nach dem Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - sind Dienststellen organisatorische Einheiten, die mit einem selbständigen Aufgabenbereich und mit organisatorischer Selbständigkeit ausgestattet sind).
  • BVerwG, 06.01.1988 - 6 PB 19.87

    Beteiligungsproblem eines Betriebsrats bei Aufspaltung der Arbeitgeberfunktion

    Die Verpflichtung, gleichwohl eine solche Vertretung zu bilden, um eine Beteiligungslücke zu schließen, lasse sich auch nicht aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - (PersV 1983, 65) herleiten.

    Diese rechtlichen Erwägungen divergieren entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht von den den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - (a.a.O.) tragenden Rechtssätzen.

    Soweit das Beschwerdegericht seine Schlußfolgerungen an die Tatsache angeknüpft hat, daß die Bezirksstelle E. der Betriebskrankenkasse weder eine im personalvertretungsrechtlichen Sinne selbständige Dienststelle der Betriebskrankenkasse ist noch als Teil der Verwaltung der Betriebskrankenkasse gemäß § 6 Abs. 3 BPersVG personalvertretungsrechtlich verselbständigt wurde, und gemeint hat, deswegen fehle es im Verhältnis der Bezirksstelle E. zur W. an den tatsächlichen Voraussetzungen für die Bildung eines Gesamtpersonalrats, hat es auf der Grundlage eines anderen Sachverhalts entschieden als dem, der dem Verfahren BVerwG 6 P 36.80 zugrundelag.

  • BVerwG, 02.09.1983 - 6 P 29.82

    Der Begriff der Abordnung im Sinne des Personalvertretungsrechts - Aufspaltung

    Bei der Vorbereitung und Durchführung derartiger Maßnahmen fehlt es dem Landkreis an einem beteiligungsfähigen Partner auf Seiten der Personalvertretung; der bei dem Straßenbauamt N. gebildete Personalrat ist ihm nicht partnerschaftlich zugeordnet (vgl. Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - [PersV 1983, 65], und der Beteiligte zu 1) ist insoweit nicht beteiligungsfähig, weil der Antragsteller aus personalvertretungsrechtlicher Sicht nicht Bediensteter des Landkreises ist.

    Wie die Rechtsbeschwerde einräumt, versagt im vorliegenden Fall auch der vom Senat in seinem Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - (a.a.O.) entwickelte Weg, eine Beteiligungslücke, die sich zwischen zwei Dienststellen eines Verwaltungsträgers ergeben hatte, durch die Bildung eines Gesamtpersonalrats zu schließen.

  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 4.91

    Personalvertretung - Kasernenordnung - Beteiligungslücke

    Wie der Senat anhand einer Reihe von im Verhältnis zum Personalvertretungsgesetz vom 5. August 1955 (BGBl I S. 477) geänderten oder in das Bundespersonalvertretungsgesetz vom 15. März 1974 (BGBl I S. 693) erstmals aufgenommenen Vorschriften im einzelnen dargelegt hat (vgl. etwa § 6 Abs. 2 Satz 1, § 12 Abs. 2, § 82 Abs. 5, § 92 Nr. 1 BPersVG), kann kein Zweifel daran bestehen, daß der Gesetzgeber des Bundespersonalvertretungsgesetzes keine Beteiligungslücke entstehen lassen wollte (Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - Buchholz 238.3 A § 6 BPersVG Nr. 5; vgl. auch Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG 7 P 15.68 - BVerwGE 32, 186).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06

    Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften

    Beteiligungslücken sollen vermieden werden (vgl. BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16, zu B II 1 b der Gründe; BVerwG 10. März 1982 - 6 P 36.80 - PersV 83, 65, zu II der Gründe; BVerwG 22. Februar 1991 - 6 P 8.90 - PersR 91, 409, zu 7 der Gründe).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.09.1986 - 17 B 2/86

    Anfechtung von Personalratswahlen bei örtlichen Standortfernmeldeanlagen; Begriff

    Der Personalrat der verselbständigten Dienststelle bleibt allein deren Leiter zugeordnet und kann nur dann mitwirken oder mitbestimmen, wenn dieser Leiter zur Regelung beteiligungspflichtiger Angelegenheiten befugt ist (BVerwGE 67, 353, 356 [BVerwG 15.08.1983 - 6 P 18/81] ; BVerwG, Beschl. v. 10.3.1982 - 6 P 36/80 -, PersV 1983, 65, 67).

    Die Verselbständigung einer Teileinheit hat deshalb nur einen Sinn, wenn der dadurch bewirkten "Aufspaltung" der Personalvertretung auch eine Aufspaltung von Zuständigkeiten zwischen dem Leiter der Hauptdienststelle und dem Leiter der verselbständigten Dienststelle entspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.1982 - 6 P 36.80 -, PersV 1983, 65, 69), diesem also irgendwelche personalvertretungsrechtlich bedeutsamen Befugnisse zustehen.

  • BVerwG, 13.08.1986 - 6 P 7.85

    Personalvertretung - Dienststellenbegriff

    Wie das Beschwerdegericht zutreffend dargelegt hat, wird die Personalvertretung insgesamt, d.h. die Personalverfassung, von dem Grundsatz beherrscht, der Gesamtheit der Beschäftigten über die von ihnen zu bildenden Vertretungsorgane die Möglichkeit der Einflußnahme auf die sie betreffenden innerdienstlichen Angelegenheiten unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Grenzen einzuräumen (BVerfGE 28, 314 ; Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - ).
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 9.90

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit der Anordnung

    Die Rüge, der Beschluß des Beschwerdegerichts weiche von dem Beschluß des Senats vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - <PersV 1983, 65> ab, genügt nicht den Anforderungen, die gemäß § 72 a Abs. 3 Satz 2 ArbGG an die Bezeichnung der abweichenden Entscheidung zu stellen sind.
  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91

    Personalvertretung - Schulungsveranstaltung - Kostenerstattung - Personalratswahl

  • OVG Saarland, 25.04.2013 - 4 A 234/12

    Personalvertretungsrechtliche Rechte von Beschäftigten der Bundesagentur für

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2016 - PL 15 S 689/15

    Kein Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat durch Vollfreistellung für

  • BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83

    Stufenvertretung im Bereich des Militärs - Mitbestimmungsrecht eines

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 6.93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90

    Gesetzliche Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen einen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 28/88

    Anfechtung der Wahl zum örtlichen Personalrat beim Berufsförderungsdienst;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.09.1990 - 17 L 3/89

    Wahl zum örtlichen Personalrat; Erfüllung der Voraussetzungen für eine

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 L 5/89

    Personalvertretungsrechtliche Verselbständigung eines Dienststellenteils;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 L 23/89

    Unzulässigkeit der personalvertretungsrechtlichen Verselbstständigung von Teilen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 27/88

    Anfechtung der Wahl zum örtlichen Personalrat beim Berufsförderungsdienst;

  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 5.92

    Zustimmung zur Schließung eines Kasernentores des Fliegerhorstes, um den

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 26/88

    Geltendmachung der Ungültigkeit einer Personalratswahl; Voraussetzungen für eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 1 A 149/00

    Ausgestaltung der Mitbestimmung einer Personalvertretung bezüglich des Widerrufs

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 11.90

    Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.1982 - 5 A 7/82

    Zuständigkeit bezüglich der Mitbestimmung bei Maßnahme des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1998 - 1 A 3642/96

    Personalrat; Mitbestimmung; Abordnung eines Lehrers; Studienseminar

  • ArbG Berlin, 19.02.2001 - 60 BVGa 4065/01

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung;

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